Weiterbildung als berufliche Rehabilitation
Seit etwa fünf, sechs Jahren spüre ich deutlich, dass mir meine Hörschädigung zunehmend zum Kommunikationshindernis bei meiner Berufsausübung wird. Schon im Sommer 2008 überlegte ich, welche Möglichkeiten ich habe, um etwas anderes zu machen.
Ich absolvierte eine Kompetenzenbilanzierung und sprach dieses Thema auch im Sommer 2009 bei der Reha in Rendsburg an. Ich wollte erstmal den Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung wegen der Übernahme der Hörgerätemehrkosten abwarten und danach erst eine Weiterbildung als berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung beantragen.
Da sich das Sozialgerichtsverfahren hinzog, besprach ich im Sommer 2010 meine Situation bei einem Mitarbeitergespräch mit meiner Vorgesetzten und suchte die Reha–Beraterin auf. Weitere Gespräche folgten, bei mir im Betrieb und bei der Rentenversicherung. Schließlich stellte ich Mitte Oktober 2010 den Antrag.
Im November wurde ich aufgefordert, Befundberichte der mitbehandelnden Ärzte einzureichen, was ich kurz vor Weihnachten 2010 tat.
Im Mai 2011 teilte ich der Rentenversicherung kurz vor meinem Abflug mit, dass ich in Urlaub fahre und einen Bescheid erwarte, wenn ich Mitte Juni zurückkomme.
Ende Juli schrieb ich erneut, schilderte ausführlich, wie es mir derzeit bei meiner Berufsausübung geht und dass ich mich zunehmend als Belastung für meine Kolleginnen empfinde. Außerdem hatte ich ja schon im Oktober meinen Vorgesetzten gegenüber angedeutet, dass ich eine Weiterbildung anstrebe und so auch hier unter Druck komme. Diesen Brief gab ich offen in der Beratungsstelle ab mit der Bitte, auf der Kopie des Schreibens den Eingang zu bestätigen.
Vier Tage später hörte ich eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, dass der Bescheid unterwegs sei. Er kam dann Mitte der nächsten Woche an.
Dem Grunde nach wurden mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt; über Art und Umfang sollte bei einem Beratungsgespräch entscheiden werden, zu dem ich schnellstmöglichst von der mir bereits bekannten Reha–Beraterin eingeladen werden würde. Aus organisatorischen Gründen wurde ich gebeten, die Kontaktaufnahme abzuwarten. Und so wartete ich ...
Anfang September, nach fast fünf Wochen, rief ich bei der Reha–Beraterin an und musste mit ihrem Anrufbeantworter vorlieb nehmen. Ich rief die Telefonnummer an, die im Bescheid angegeben war und erfuhr, dass nur am Donnerstag Sprechzeiten sind. Ich vergewisserte mich, dass die Reha–Beraterin da ist und gegebenenfalls auch andere ihre E-Mails lesen können und schrieb ihr einen langen Brief, den ich ihr per E-Mail zuschickte.
Eine Stunde später rief mich ihr Kollege an, teilte mir mit, dass die Reha-Beraterin schon länger erkrankt sei und lud mich zum Gespräch drei Tage später ein.
Bei diesem Termin äußerte er sehr deutlich, dass er meinen Arbeitgeber in der Pflicht sieht, mir zu einem leidensgerechten Arbeitsplatz zu verhelfen. Er gab mir zwei Briefe mit, in denen einmal dem Arbeitgeber die Möglichkeit des Lohnkostenzuschuss für mich aufgezeigt wird, zum anderen die Bereitschaft zugesichert wird, mir die Weiterbildung zu bezahlen – wenn der Arbeitgeber sagt, zu was ich weitergebildet werden soll.
Also, Gespräche mit der Vorgesetzten, auch unter Einbeziehung der Personalreferentin. Nun wird geguckt, zu was ich weitergebildet werden könnte. Gleichzeitig habe ich einen Vorschlag unterbreitet, wie die leidensgerechte Ausgestaltung meines derzeitigen Arbeitsplatzes aussehen könnte.
Ich sehe mich noch nicht in der Weiterbildung und warte jetzt einfach ab, was weiter passiert. In neun Jahren und vier Monaten kann ich ganz regulär in Rente gehen ...