Heft 36, Winter 2011
Mal geht es um die Kostenübernahme für Hörgeräte oder dringend benötigte Zusatztechnik oder eine Reha-Maßnahme und Weiterbildung - viele Hörbehinderte müssen sich mit verschiedenen Kostenträger zu befassen, um einige Mehrkosten und Belastungen der Behinderung auszugleichen.
Wie die nachfolgenden Erfahrungen eines Mitglieds beweisen, lohnt es sich, dabei am Ball zu bleiben. Ein langer Atem und Unterstützung von Institutionen, Akustikern, Arbeitgebern und Anwälten ist dabei sehr wichtig.
Meine Erfahrungen mit der Rentenversicherung
Von B.A.
Übernahme von Hörgeräte-Mehrkosten
Im Juni 2006 habe ich neue Hörgeräte verordnet bekommen. Bis zum Dezember erprobte ich verschiedene Modelle. Am Ende waren es vor allem zwei, die ich auch immer wieder über einige Tage mit nach Hause bekam und fleißig bei allen möglichen Gelegenheiten ausprobiert habe.
Meine Akustikerin stellte für mich einen Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Mehrkosten und begründete diesen mit meinem akustisch schwierigen Umfeld bei der Berufsausübung. Die Krankenkasse teilte mir daraufhin mit, dass sie in diesem Falle nicht zuständig sei und dass sie meinen Antrag an den entsprechenden Leistungsträger weitergeleitet habe.
Anfang Januar 2007 erhielt ich von der Rentenversicherung die Eingangsbestätigung und einiges an Antragsformularen, die ich ausfüllen möge und mit einer Arbeitsplatzbeschreibung (vom Arbeitgeber unterschrieben) dann einreichen möge. Das habe ich getan und der Antrag wurde abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein, dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen.
Parallel korrespondierte ich mit der Krankenkasse, um sie von dem Schriftverkehr mit der Rentenversicherung in Kenntnis zu setzen und immer wieder aufzufordern, im Rahmen ihrer Ermessensspielräume die Hörgerätemehrkosten zu übernehmen bzw. sich daran zu beteiligen. Die Krankenkasse prüfte und prüfte, schickte Papiere, die ich unterschreiben sollte und überwies nicht den Festbetrag, weil ich diese Papiere nicht unterschrieb.
Mit der Akustikerin war ich ebenfalls im engen Austausch; sie hatte sich ihrerseits bei ihrem Berufsverband erkundigt und war bereit, mit mir zusammen aufs Ganze zu gehen und auch so lange auf ihr Geld zu warten.
Schließlich wandte ich mich an den Sozialverband, bei dem ich Mitglied bin, und reichte mit dessen Hilfe Klage beim Sozialgericht ein. Das war im Sommer 2007 und es passierte nichts mehr.
Ein Jahr später erkundigte sich die Rechtsanwältin höflich nach dem Stand der Angelegenheit und erhielt die Antwort, dass die Sache entscheidungsreif sei, ein Termin jedoch nicht gefunden werden könne. Im Herbst 2008 wollte die Rentenversicherung plötzlich die Anpassberichte prüfen und es gingen ein paar Briefe hin und her.