Förderung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen

Wir freuen uns, dass wir dank der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 h SGB V zahlreiche Aufgaben und Projekte realisieren können. Für die wertvolle Unterstützung danken wir im Namen aller DHS-Mitglieder ganz herzlich den Bundesverbänden der Krankenkassen. 

Eine Zusammenstellung der jeweils aktuellen jährlichen Förderung finden Sie nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres auch in der darauf folgenden Mitgliederzeitschrift FORUM.

 Unsere Förderer:

 GKV-Gemeinschaftsförderung

Die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von  50.000,00 €  gefördert.

GKV-Gemeinschaftsförderung Logos vdek, AOK, BKK, iKK, Knappschaft, SVLFG

 

GKV-Gemeinschaftsförderung  2024    50.000,00 €     
GKV-Gemeinschaftsförderung  2023
   31.900,00 €    
GKV-Gemeinschaftsförderung  2022    29.000,00 €    
GKV-Gemeinschaftsförderung  2021    16.576,99 €    

 

Krankenkassenindividuelle Förderung
(Projektförderung): 

2024  TK 23.318,64 €  Projektförderung Musikworkshop
2023  BKK 4.140,00 €  (Selbsthilfetag / HERBSTSEMINAR)
   TK 13.770,00 €  (Workshop Lautsprache begleitende Gebärden/LBG "Anders hören, aber gemeinsam verstehen")
   DAK  8.940,00 €  (FORTBILDUNGSSEMINAR)
 2022  BKK 21.300,00 €  (HERBSTSEMINAR)
   DAK 8.750,00 €  (FORTBILDUNGSSEMINAR)
 2021  BKK  5.392,25 €  (HERBSTSEMINAR)
   AOK   4.720,00 €  (Schulung lautsprachunterstützender Gebärden / LBG)
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