Im Frühjahr 2009 beantragte ich eine Reha für Hörgeschädigte in Rendsburg, die mir genehmigt wurde als Bestandteil des Verfahrens vor dem Sozialgericht. Als ich Mitte Juni 2009 von meinem Urlaub zurückkam, fädelte mich die Reha-Beraterin sofort in die nächste Maßnahme in Rendsburg ein, die Anfang Juli begann ...
Als der Reha-Bericht vorlag, erhielt ich im Herbst 2009 endlich den langersehnten Bescheid, dass ich zur Zeit zum Kreis der Berechtigten gehöre. Ich sollte die Rechnung für die Hörgeräte einreichen, abzüglich des Festbetrages der Krankenkasse ... Na endlich!
Und da habe ich mich in meinem inzwischen dicken Ordner vergriffen und eine Rechnung eingereicht, die inzwischen längst storniert worden war.
Für die Rentenversicherung war daraufhin die Sache klar, das Rechnungsdatum lag vor dem Antragsdatum, und deshalb lehnten sie die Bezahlung der Hörgeräte ab. Ich schrieb, die Anwältin schrieb, die Rentenversicherung schrieb, der Ordner füllte sich weiter, es wurde Frühsommer und es passierte nichts weiter.
Im Sommer 2010 erbat die Anwältin beim Sozialgericht erneut Auskunft nach dem Verfahrensstand – und erhielt dieselbe Antwort wie zwei Jahre zuvor: die Sache ist entscheidungsreif, ein Termin kann nicht gefunden werden.
Und dann kam plötzlich die Ladung zur Anhörung Mitte Dezember 2010. Einen Tag vorher wurde der Termin jedoch wegen Erkrankung der Richterin auf Anfang Februar 2011 verschoben ...
Drei Tage vor meinem Geburtstag fand endlich die Anhörung im Sozialgericht statt. Nach einer Stunde gab die Vertreterin der Rentenversicherung eine Anerkenntnis ab und ich war glücklich. Meine Anwältin verabschiedete sich mit den Worten, nun müsse ich nur darauf achten, dass die Rentenversicherung auch zahlt.
Mitte März 2011 erhielt ich einen weiteren Bescheid und ein dazugehöriges Formular von der Rentenversicherung, das ich ausfüllen sollte und von der Personalabteilung meines Arbeitgeber ergänzen lassen musste, damit der Betrag überwiesen werden könne. Das erledigte ich sofort und gab alles im Dienstgebäude der Rentenversicherung ab. Es passierte nichts.
Ich fragte beim Sozialverband nach, welche Rechtsmittel ich habe, um die Rentenversicherung zur Zahlung zu zwingen. Da es keine Verhandlung, sondern eine Anhörung vor dem Sozialgericht war, die mit der Anerkenntnis der Rentenversicherung geendet hatte, gab es keinen Titel, der vollstreckbar wäre. Also schrieb ich vier Wochen später an die Rentenversicherung und forderte den Betrag bis Ostern. Es geschah nichts.
Nach weiteren vier Wochen schrieb ich erneut an die Rentenversicherung, dass mich dieses Verhalten empört und dass ich mich nun um Unterstützung in dieser Angelegenheit an verschiedene Einrichtungen und Verbände wenden würde u. a. auch an die Richterin am Sozialgericht und die Ombudsfrau einer Tageszeitung.
Erst Ende Mai 2011 überwies die Rentenversicherung den Betrag - da war ich gerade in Urlaub geflogen und konnte mich erst drei Wochen später nach meiner Rückkehr darüber freuen. Diese Angelegenheit hat ein gutes Ende gefunden und ist nun abgeschlossen.