Herbstseminar der Deutschen Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. (DHS) vom 5. bis 8. Oktober 2023 (Donnerstag bis Sonntag)
Referentin: Dr. Anja Eichenauer
Tagungsort: Tagungshotel „Alpenblick“, Heimgartenstraße 8, 82441 Ohlstadt
Erfahrungsgemäß scheitert ein guter Hörempfang bereits an mangelnder Wartung der Gerätschaften, an notwendiger Kenntnis von Erweiterungsmöglichkeiten im Umgang mit Telefonie, TV, Smartphone pp. sowie an dem Willen bzw. dem Mut Betroffener bessere Hörerfahrungen auszutesten. Die Angebote in Unterweisung und Gebrauch von Hörhilfen beschränken sich zumeist auf das verordnete Hörsystem, nicht aber auf angebotenes Zubehör zur weiteren Hörverbesserung. Dem Wunsch nach Hilfestellung im Umgang mit hilfreichen Gerätschaften zur uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll in diesem speziellen Workshop Rechnung getragen werden.
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Weiterlesen: DHS-Herbstseminar 2023: Grundlagen zur Optimierung des Hörerfolges mit Hörhilfen
Workshop: Emotionale Frische und neuer Schwung im Alltag ‒ Selbstwirksamkeits-Techniken zur Verbesserung der eigenen Gefühlslage
Termin: 22. bis 25. Juni 2023
Referentin: Anna-Maria Steyer, Diplom-Psychologin
Tagungsort: Jena (Thüringen)
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Auf der Mitgliederversammlung in Bad Salzschlirf am 30. September 2022 wurde der neue Vorstand der Deutschen Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. (DHS) gewählt. Er besteht aus den folgenden Personen:
- Anette Arndt (Vorsitzende)
- Ursula Engelskirchen (Stellvertretende Vorsitzende)
- Helmut Schlieckmann (Stellvertretender Vorsitzender und Redaktionsverantwortlicher für die Mitgliederzeitschrift FORUM)
- Michaela Zester (Finanzwartin)
- Uta Lapp-Hirschfelder (Schriftführerin)
Festgelegt wurde auf der Mitgliederversammlung, dass Karola Bittner noch bis zur vollständigen Einarbeitung von Michaela Zester bis zum Jahresende 2022 die Aufgaben der Finanzwartin übernimmt.
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Workshop:
„Weil ich an mich glaube, stellt mein Umfeld sich gerne auf mich ein.“
Wer den Selbstwert stärkt, findet leichter Lösungen für Hörbarrieren.
Termin: 19. bis 22. Mai 2022
Referentin: Jana Verheyen, Audio Coach
Tagungsort: Bad Salzschlirf (Hessen)
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Weiterlesen: 3. DHS-Fortbildungsseminar für Hörbehinderte, 19. bis 22. Mai 2022, Bad Salzschlirf
Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), der auch die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. angehört, kritisiert in einer Pressemiteilung, dass das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es biete kaum wirkliche Verbesserungen für Menschen mit Hörbehinderungen, einige Aspekte hätten sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sogar verschlechtert. Einige Regelungen wie z.B. die Ausnahme von kommunalen und regionalen Verkehrsdiensten von einem Großteil der Verpflichtungen würden sogar viele Barrieren erhalten und festigen, mit denen viele Menschen alltäglich konfrontiert und herausgefordert werden. Dem im Gesetzestext formulierten Ziel der Umsetzung umfassender Barrierefreiheit würde das Gesetz somit nicht gerecht. Die DG und ihre Verbände halten das Gesetz für durchsetzungsschwach und unzureichend.
Insbesondere kritisiert die DG, dass die Umstellung auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen unnötig um viele Jahre verzögert wird und damit einhergehende Probleme und Defizite in der Umsetzung aufgrund einer dezentralen Datenerhebung kaum sichtbar sein werden. Bereits in vergangenen Stellungnahmen hatten die DG und ihre Verbände gefordert, die Marktüberwachung auf die Bundesebene zu verlagern, um Reibungsverluste durch Zuständigkeitsfragen und unzureichende Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu vermeiden. In dem verabschiedeten Gesetz bleibt die Verantwortung zur Überwachung aber weiterhin bei den Ländern. Damit schwänden auch die Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber internationalen Konzernen. Weiter befürchtet die DG, dass durch die Verschleppung der tatsächlichen Umsetzung Forschung und Entwicklung zu barrierefreien Angeboten zusätzlich aufgrund ausbleibender Nachfrage gehemmt werden.
Neben diesen grundsätzlichen Kritikpunkten gehen die Regelungen kaum oder nur nebensächlich auf die Bedarfe von Menschen mit Hörbehinderungen ein, sodass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – besonders für diesen Personenkreis – weit am selbstgesteckten Ziel vorbeigehe.
"Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirkt somit wie eine Pflichtveranstaltung zur Umsetzung von EU-Recht. Es fehlen der Mut und die Entschlossenheit zur Durchsetzung einer längst überfälligen Regelung, die eine massive Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe im Alltag von mehr als 10 Prozent der deutschen Bevölkerung bedeuten würde. Stattdessen erhält die Wirtschaft noch eine Schonfrist von bis zu 19 Jahren, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trägt daher nicht nur seinen Namen zu Unrecht, es verfehlt das Ziel des European Accessibility Acts um Längen!"
Die vollständige Mitteilung der DG zum Download: Pressemitteilung vom 21.05.2021
(Quelle: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V.)
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