Schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen können ab sofort selbst die Feuerwehr oder die Polizei anrufen, per Smartphone, Tablet-PC, SIP-Telefon oder PC mit Internetverbindung. Alles was nötig ist, ist eine Registrierung bei Tess - Relay-Dienste als „Notrufkunde" und die passende Software. Anhand der Registrierung kann der Dienstleister die zuständige Notrufleitstelle ermitteln und auch eventuelle Rückrufe ermöglichen.

  • Für einen Notruf über die Relay-Dienste ruft der gehörlose Anrufer über eine Videoverbindung einen Gebärdensprachdolmetscher an. Dieser verbindet mit der zuständigen Notrufleitstelle und übersetzt das Telefonat simultan für den gehörlosen Anrufer und den hörenden Teilnehmer der Notrufleitstelle.
  • Für alle hörgeschädigten Menschen, die nicht gebärden, übersetzt ein Schriftdolmetschdienst in einer Chatanwendung. Hier können hörgeschädigte Anrufer auch selbst sprechen und nur die Antworten ablesen.

Der kostenlose Notrufservice ist eine freiwillige Leistung der Relay-Dienste, sie kann daher nur während den Öffnungszeiten montags bis sonntags von 8 bis 23 Uhr genutzt werden.

Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess - Relay-Dienste GmbH, erklärt: „Wir sind sehr froh darüber, dass die Bundesnetzagentur, in deren Auftrag wir die Telefonvermittlungsdienste zur Verfügung stellen, unserem Angebot eines Notrufs für alle hörgeschädigte Menschen in Deutschland zugestimmt hat." Im Rahmen dieser Beauftragung sind die Öffnungszeiten für die Jahre 2013 und 2014 festgelegt. „Vielleicht ändern sich die Angebotszeiten in der nächsten Auftragsperiode. Dann wäre vielleicht ein Notruf rund um die Uhr möglich. Wir wären bereit."

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