Schon seit längeren gibt es Bestrebungen, die sogenannte Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aus dem Jahre 2008 zu ändern. Unter Verweis auf teilweise bahnbrechende Erneuerungen im Bereich der Versorgungsmedizin sowie der Heil- und Hilfsmittel wird u. a. die Forderung erhoben, die Feststellung der Grade von gesundheitlichen Einschränkungen (GdB) und die Notwendigkeit von Nachteilsausgleichen neu zu bewerten.

Neben gebotenen Einsparungspotentialen im Gesundheits- und Versorgungsbereich versprechen sich die Protagonisten dieser Bestrebungen auch eine gerechtere und angemessenere Würdigung gesundheitlicher Einschränkungen. Nachdem die Verbände betroffener Menschen Wind von dieser Entwicklung bekommen haben, erhebt sich nun erheblicher Widerstand gegen die beabsichtigten Planungen.

Einen guten Überblick über die auch Menschen mit Höreinschränkungen betreffende Diskussion bietet die nachfolgende Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates (DBR) vom 26. April 2019: DBR Informationen und häufige Fragen zur Versorgungsmedizin-Verordnung

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