HERZLICHEN DANK
Förderung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen

Erfreut dürfen wir unseren Leserinnen und Lesern mitteilen, dass die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. (DHS) durch die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Sinne des § 20h SGB V der Krankenkassen im vergangenen Jahr die Vereinsarbeit alle geplanten Veranstaltungen durchführen konnte.

Bei den Fördermitteln der Krankenkassen handelt es sich um jährliche Zuschüsse, die aus Beitrags- und aus Steuermitteln aufgebracht werden. Gefördert werden können ausschließlich gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten in pauschaler und/oder projektbezogener Form.

Beide Förderarten stehen gleichwertig nebeneinander. Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (GKV) erfolgt in Form pauschaler Zuschüsse. Damit leisten die Krankenkassen und ihre Verbände, neben weiteren öffentlichen Einrichtungen, ihren Beitrag zur Finanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe zur Unterstützung ihrer Selbsthilfearbeit und der damit verbundenen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt.

Dies sind insbesondere Aufwendungen für Büroausstattung und Sachkosten, (z. B. PC, Drucker, Beamer, Porto und Telefon, Gebühren für Online-Dienste), regelmäßig erscheinende Verbandsmedien, (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer) einschließlich deren Verteilung, satzungsgemäße Gremien-Sitzungen einschließlich der dafür anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen).

So wurden, gemäß den o.g. Bestimmungen, die Gelder der GKV - Gemeinschaftsförderung für die Deckung laufender Kosten verwendet.

Die krankenkassenindividuelle Förderung erfolgt als Projektförderung durch die einzelne Krankenkasse oder durch ihren Verband. So möchten wir uns ganz herzlich im Namen aller DHS-Mitglieder und Seminarteilnehmerlnnen für diese wertvolle Unterstützung bei den Bundesverbänden der Krankenkassen bedanken.

Vorstand der DHS

Die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 31.900,00 €  gefördert.

GKV-Gemeinschaftsförderung Logos vdek, AOK, BKK, iKK, Knappschaft, SVLFG

GKV-Gemeinschaftsförderung 2022
29.000,00 €    
GKV-Gemeinschaftsförderung 2021 16.576,99 €    

Krankenkassenindividuelle Förderung
(Projektförderung):

 

2023  BKK 4.140,00 € (Selbsthilfetag / HERBSTSEMINAR)
   TK 19.500,00 € (Workshop Lautsprache begleitende Gebärden/LBG "Anders hören, aber gemeinsam verstehen")
2022  BKK  21.300,00 € (HERBSTSEMINAR)
   DAK  8.750,00 € (FORTBILDUNGSSEMINAR)
2021  BKK  5.392,25 € (HERBSTSEMINAR)
   AOK  4.720,00 € (Schulung lautsprachunterstützender Gebärden / LBG)
       
Zum DHS-Portal

Portal-Logo - Link zum DHS-Portal

Copyright © 2023 Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. (DHS). Alle Rechte vorbehalten.