Krankenkassenförderung
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- Kategorie: DHS
- Zuletzt aktualisiert: Samstag, 16. Juli 2022 18:33
HERZLICHEN DANK
Selbsthilfeförderung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen in 2021
Erfreut dürfen wir unseren Leserinnen und Lesern mitteilen, dass die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. (DHS) durch die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Sinne des § 20h SGB V der Krankenkassen im vergangenen Jahr die Vereinsarbeit mit gewissen Einschränkungen durchführen konnte. Es konnten jedoch nicht alle geplanten Veranstaltungen wegen der Covid-19-Pandemie durchgeführt werden.
Bei den Fördermitteln der Krankenkassen handelt es sich um jährliche Zuschüsse, die aus Beitrags- und aus Steuermitteln aufgebracht werden. Gefördert werden können ausschließlich gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten in pauschaler und/oder projektbezogener Form.
Beide Förderarten stehen gleichwertig nebeneinander. Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (GKV) erfolgt in Form pauschaler Zuschüsse. Damit leisten die Krankenkassen und ihre Verbände, neben weiteren öffentlichen Einrichtungen, ihren Beitrag zur Finanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe zur Unterstützung ihrer Selbsthilfearbeit und der damit verbundenen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Dies sind insbesondere Aufwendungen für Büroausstattung und Sachkosten, (z. B. PC, Drucker, Beamer, Porto und Telefon, Gebühren für Online-Dienste). Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien, (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer) einschließlich deren Verteilung, satzungsgemäße Gremien Sitzungen, einschließlich der dafür anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen).
So wurden, gemäß den o. g. Bestimmungen, die Gelder der GKV - Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene für die Deckung laufender Kosten verwendet.
Die krankenkassenindividuelle Förderung erfolgt als Projektförderung durch die einzelne Krankenkasse oder durch ihren Verband. So möchten wir uns ganz herzlich im Namen aller DHS-Mitglieder für diese wertvolle Unterstützung bei den Bundesverbänden der Krankenkassen bedanken.
Vorstand der DHS
Kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung
(Pauschalförderung):
GKV-Gemeinschaftsförderung | 16.576,99 € |
Krankenkassenindividuelle Förderung
(Projektförderung):
zusätzliche Fördermittel für Corona-bedingt verschobene Projektmaßnahmen 2021
BKK | 5.392,25 € | (HERBSTSEMINAR) |
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AOK | 4.720,00 € |
(Schulung lautsprach- |